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Seitens der Staatsanwaltschaft wurde dann der letzte Zeuge der Anklage, Robert Hallett, aufgerufen, und zwar im Hinblick auf die blutigen Sockenabdrücke, die die Polizei auf dem Boden im Erdgeschoss des Hauses in Loose Chippings vorgefunden hatte. Hallett stellte den Abdruck mit der polizeilichen Bezeichnung LR3 bei seinen Aussagen in den Vordergrund.
Er trat nicht als Sachverständiger in den Zeugenstand, sondern lediglich als Zeuge, durfte also nur Tatsachen feststellen, nicht jedoch Beweismittel interpretieren. (1077) Das hatte Richter Sweeney so festgelegt, denn er war der Meinung, dass es zu Sockenabdrücken keine polizeilichen Datensammlungen (wie etwa bei Fingerabdrücken) gebe, deshalb sei eine exakte wissenschaftliche Einordnung von solchen Abdrücken nicht möglich. (1078)
Sweeney traf die Entscheidung keineswegs gegen den Willen der Staatsanwaltschaft, denn nach Updikes Auffassung konnte es überhaupt keinen Sachverständigen für Sockenabdrücke geben, weil es keine Datenbanken für diese Art von Spuren und auch keine Vielzahl von Fällen mit dieser Problematik gab. (1079)
Updike hatte alle Beweisstücke zu den Sockenabdrücken mit der Bitte um Untersuchung an das FBI-Labor in Quantico geschickt (1080) und die Aufgabe war Hallett einem dort beschäftigten Mitarbeiter zugewiesen worden. Er war kein Experte auf diesem Gebiet der Forensik. Und nun zeigte er auf Anordnung von Richter Sweeney als Zeuge nicht als Sachverständiger was er festgestellt hatte. Dazu war von ihm ein sogenanntes Overlay gefertigt worden: Auf eine durchsichtige Folie war in Originalgröße der Fußabdruck aufgebracht worden, den Söring bei der Polizei abgegeben hatte, nachdem seine Fußunterseite mit Spurensicherungspulver (Tintenpulver) präpariert worden war.
Diese Folie wurde nun auf ein ebenfalls originalgroßes Foto von dem blutigen Sockenabdruck vom Tatort gelegt, der die Bezeichnung LR3 trug. (1081) Die Übereinstimmungen waren frappierend. Zu diesem Ergebnis kam sogar Söring selbst: Die Ähnlichkeit war bemerkenswert. (1082) Dieser Einschätzung kann man eigentlich nur beipflichten, wenn man sich das Overlay-Konstrukt anschaut (siehe Foto). Beides sieht auf den ersten Blick deckungsgleich aus.