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Wer aufmerksam durch Schwerins Straßen geht, findet Hausinschriften, die Zeugnis ablegen von der wachsenden Mutlosigkeit. Nicht verzagen, weiter wagen!" heißt es noch 1920.
Wir sind im Dalas, das ist wahr, verkauft mit Haut und Haar" am 11. Mai 1921. Sechs Mark zwanzig kost' der Stein. Jetzt lass ich das Bauen sein." Unmut richtet sich gegen Behörden: Gott schütz' dies Haus vor Blitz und Brand, vor Wohnungsamt und Bubenhand."
In dieser Zeit allgemeiner Verunsicherung hatte sich das Friedensnotgeld allmählich zu einem Unfug und zu einer Landplage ausgewachsen, die zum Himmel schreit". So jedenfalls charakterisiert Gustav Prange als Mitglied des Deutschen Notgeldsammler-Bundes die Situation und führt aus: Jeder, der will, gibt soviel Notgeld heraus, als er für gut befindet, ganz gleich ob eine Millionenstadt oder ein Dorf von 400 Einwohnern, ob ein Unternehmen der Großindustrie, eine Klosettpapierfabrik (Gutscheine in vier Wertstufen!) oder sonst ein findiger Kolonialwarenhändler oder Gastwirt. Dazu jagt eine Ausgabe die andere. Alle möglichen Jubiläen und sonstigen Ereignisse müssen dazu herhalten, und all dieses Notgeld ist, wie die Offertbriefe (!) vieler Ausgabestellen an die Sammler besagen, nur ,unter dem unabweisbaren Zwange der Not entstanden. Obenzu vergrößern die Druckanstalten den Unfug, indem sie willkürliche Unterschiede auf den Scheinen schaffen (große und kleine Ziffern, mit und ohne Stern, Serienangaben, verschiedenartiges Papier, andere Farbabtönungen usw.) ...
Durchblättert man die Akten im Landeshauptarchiv Schwerin, so wird der Zorn des Sammlers verständlich. Verzweifelt kämpfen die Beamten des Mecklenburgischen Finanzministeriums gegen soviel unerlaubten Wildwuchs. Immer wieder kommt ihnen zu Ohren, dass ungenehmigte Serien in Umlauf sind oder die Auflagenhöhe überschritten wurde. Die Bürgermeister werden mit Strafverfolgung bedroht. Die aber reden sich raus: sie hielten sich für berechtigt, da der Druck solcher Scheine zur Selbstverwaltung gehöre und weniger Geldschein sei als vielmehr Gegenstand einer besonderen Sammlerleidenschaft. Nachträgliche Genehmigungen werden nicht erteilt. Vermahnungen nachdrücklich gegeben an Kleinstädte wie Goldberg, Grevesmühlen, Grabow, Crivitz. Der Sternberger Bürgermeister Max Kaupisch soll 100 000 Mark Strafe zahlen. Ständig wird das Reichsgesetzblatt zitiert und immer wieder ergeht die Bekanntmachung, dass ungenehmigter Notgelddruck verboten und strafbar sei.
Ob genehmigt oder nicht - es war die emissionsfreudigste Notgeldperiode in der bisherigen Geldgeschichte" (Klaus Schreyer).
Zur Rechtfertigung der Schwarzdrucke muss allerdings auch gesagt werden, dass offenbar ein wirklicher Mangel an Kleingeld bestand und dass jahrelang viele Anträge abschlägig entschieden wurden. Besonders eindringlich weisen die Fokker-Flugzeugwerke bereits 1917 darauf hin, dass sie sich außer Stande sehen, die Löhne auszuzahlen. Das Finanzministerium sträubt sich lange.
Abgebildet sind die Notgeldscheine von Bad Doberan, Crivitz, Goldberg, Gadebusch, Neukloster, Rehna, Schwaan, Sternberg, Tessin, Teterow, Warin, Wismar, Feldberg, Friedland, Fürstenberg, Mirow, Neubrandenburg, Neustrelitz, Schönberg, Stargard, Strelitz, Wesenberg, Woldegk, Boltenhagen, Dargun, Gnoien, Grabow, Güstrow, Krakow, Ludwigslust, Malchin, Malchow, Neuhaus (Ostseebad), Neukalen, Parchim, Penzlin, Plau, Ribnitz, Röbel, Schwerin, Stavenhagen, Waren, Warnemünde, Zarrentin, Alt-Gaarz (Ostseebad), Arendsee (Ostseebad), Brunshaupten (Ostseebad), Bützow, Graal, Ostseebad, Heiligendamm, Kröpelin, Laage, Müritz (Ostseebad), Neubukow, Nienhagen, Rostock, Wustrow, Boizenburg, Brüel, Dassow, Dömitz, Grevesmühlen, Hagenow, Klütz, Lübtheen, Lübz, Marlow, Sülze, Wittenburg.