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Es ist ein genauerer Blick auf die Macht- und Herrschaftsverhältnisse notwendig.
In Deutschland wie in den meisten westlichen kapitalistischen Ländern wird eine sogenannte repräsentative Demokratie umgesetzt. Dabei wird die Macht nicht (direkt) vom Volk ausgeübt. Es wählt lediglich Parteien und teilweise auch direkt Personen, die dann im Parlament die Macht wahrnehmen. Bei der Wahl einer Partei hat der Wähler keinen oder nur indirekten Einfluss auf die Person, die sie im Parlament vertreten soll.
In Deutschland gilt die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde, d. h. nur eine Partei, die bei einer Wahl mindestens fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinen kann, kommt ins Parlament. Damit wird allen Wählern, die eine Partei gewählt haben, die weniger als fünf Prozent erreichen konnte, ihr Anteil an der Macht genommen. Sie haben keinen Machtanteil von einem 60-Millionstel, sondern einen Anteil von exakt Null. Ersatzweise wählen viele Bürger eine Partei, von der sie sich weniger vertreten fühlen, die aber nach ihrer Einschätzung eine Chance hat, die Fünf-Prozent-Hürde zu schaffen. Somit haben echte gesellschaftliche Alternativen von vornherein keine Chance. Auch können die jeweiligen Wähler ihren wirklichen politischen Willen nicht zum Ausdruck bringen. Ihr politischer Wille fehlt bei der parlamentarischen Diskussion und Mehrheitsbildung.
Nach der Wahl hat die Bevölkerung keinen Einfluss auf die Machtausübung. Sie ist von der Herrschaft entkoppelt, ausgeschlossen. Das gewählte Mitglied des Parlaments ist laut Grundgesetz und den Landesverfassungen nicht seinen Wählern, sondern lediglich seinem Gewissen verpflichtet. Es kann somit tun und lassen, was es will. Einmal gewählt, hat der Bürger seine Macht vollständig an seinen Repräsentanten abgegeben, der vollkommen unabhängig vom Wählerwillen, Wahlprogramm und von vorher abgegebenen Wahlversprechen agieren kann. Er vereinigt die Machtanteile seiner Wähler auf sich, muss sie aber nicht vertreten, muss nicht in ihrem Interesse handeln.
Eine direkte Demokratie in Form von Volksabstimmungen gibt es in Deutschland auf Bundesebene nicht. In den Bundesländern, in denen es diese gibt, sind recht hohe Hürden dafür gesetzt. Volksabstimmungen können nur im Rahmen des geltenden Rechts umgesetzt werden. D. h. Gesetze, die nicht dem Willen der Mehrheit des Volkes entsprechen, können in ihrer Auswirkung noch nicht einmal in einem konkreten Einzelfall korrigiert werden. Eine Volksabstimmung hat somit keinen Einfluss auf einmal erlassene Gesetze.
Das Grundgesetz, die verfassungsrechtliche Basis aller Gesetze, wurde nie dem Volk zur Abstimmung, z. B. in Form eines Volksentscheides übergeben. Änderungen werden allein durch das Parlament, nicht jedoch durch das Volk durchgeführt. Das Volk hat letztlich in den staatlichen und rechtlichen Grundfragen kein Entscheidungsrecht.
Der Bundespräsident, also das Staatsoberhaupt, wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der Bundesversammlung. Selbst die Bundesversammlung wird nicht vom Volk direkt gewählt.
Verfassungsrichter, die über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz entscheiden und die letzte Instanz bei Fragen zu Freiheit, Demokratie und Rechtstaatlichkeit sind, werden nicht vom Volk gewählt.
Bezüglich der Gewaltenteilung lässt sich zusammenfassend sagen, auf die gesetzgebende Gewalt, also die Parlamente, hat das Volk nur bedingten Einfluss auf deren Zusammensetzung. Auf dessen Beschlüsse, also die erlassenen Gesetze, hat das Volk keinen Einfluss. Auf die richterliche Gewalt, konkret wer als Richter fungiert, hat das Volk keinen Einfluss. Ebenfalls keinen Einfluss hat das Volk auf die vollziehende Gewalt, die Zusammensetzung der Regierung, das Regierungsoberhaupt, das Staatsoberhaupt, die Verwaltung.
Wenn das Volk nicht herrscht, die Macht nicht ausübt, nur einen geringen Einfluss auf die Macht hat, wer herrscht dann? Wer hat die Macht inne? Sind es die Politiker? Für wen herrschen sie?
Es lohnt ein Blick hinter die Kulissen der Machtausübung.