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Der Dachdecker gehört zur Berufsgruppe 44: Zimmerer, Dachdecker, Gerüstbauer.
Laut Handwerksordnung ist der Beruf des Dachdeckers ein Gewerbe, das als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden kann.
Neben dem Dachdecken umfasst das Aufgabengebiet des Dachdeckers den gesamten Bereich der Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik. Ebenso gehört der Einbau von Dachflächenfenstern und Solaranlagen zu seinem Aufgabengebiet. Insbesondere bei Metallarbeiten arbeitet er eng mit dem Dachklempner zusammen. In Norddeutschland gibt es auf Reetdächer, in Mittelgebirgen auf Schieferdächer spezialisierte Dachdecker.
Die Ausbildung im Handwerk dauert drei Jahre und erfolgt in den Fachrichtungen Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik sowie Reetdachtechnik.
In der Schweiz und in Österreich werden ebenfalls Dachdecker ausgebildet, in der Schweiz auch noch Flachdachbauer.
Dieses Zeichen der Dachdecker zeigt auf rotem Hintergrund einen senkrechten, pfeilartigen silbernen Hammer mit goldenem Stiel vor einem silbernen Haken und hinter einer silbernen Klammer.
Quelle: Deutsches Handwerk. Ein Kalender für das Jahr 1935. Bauersche Gießerei, Frankfurt am Main, 1934. Entwurf: Berthold Wolpe aus Frankfurt/Main, farbliche Gestaltung: Ernst Franta
ISBN Dachdecker9_Kal_4c