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Der Buchbinder gehört zur Berufsgruppe 16: Papierhersteller, -verarbeiter.
Laut Handwerksordnung ist der Beruf des Buchbinders ein Gewerbe, das als zulassungsfreies oder handwerksähnliches Gewerbe betrieben werden kann.
Buchbinder bringen das Buch in die endgültige Form und erstellen den Einband, aber auch Kästen und Kassetten. Sie sind sowohl für das Ordnen und Zusammenfügen der Lagen als auch die künstlerische Gestaltung zuständig. Sie übernehmen auch die Restaurierung und Reparatur.
Die Ausbildung in den Fachrichtungen Buchfertigung (Serie), Druckweiterverarbeitung (Serie) sowie Einzel- und Sonderfertigung dauert drei Jahre.
Die Berufe Fertigmacher und Deckenmacher, sowie teilweise der alte Beruf des Futteralmachers sind in dem Buchbinderberuf enthalten.
Das Reichsinnungszeichen des Buchbinderhandwerks zeigt auf lichtgrünem Grund ein Buch in der Buchbinderpresse. Darüber schräg gekreuzt Falzbein und Pinsel hinter einem senkrecht stehenden Vergolderrädchen.
Quelle: Deutsches Handwerk Nr. 31. Verlag Karl Zeleny & Co., München, 6.8.1937
ISBN Buchbinder_53_4c
Zum Reichsinnungsverband des Buchbinderhandwerks gehörten laut Anordnung über Reichsinnungsverbände vom 21. Mai und 13. August 1935 die Buchbinder, Kartonagenmacher und die Liniierer.