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Laut Handwerksordnung sind die Berufe Bäcker und Konditor ein Gewerbe, das als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden kann.
Bäcker und Konditoren gehören zur Berufsgruppe 39: Back-, Konditorwarenhersteller. Sie backen Brot, Brötchen, Kleingebäck und feine Backwaren. Konditoren stellen Torten und Kuchen, Pralinen, Konfekt, Marzipanerzeugnisse, Zuckererzeugnisse, Salzgebäck, Käsegebäck, Dauergebäck und Speiseeis her. Außerdem dekorieren und präsentieren sie ihre Produkte und verkaufen diese. Die Ausbildung in Industrie und Handwerk dauert in beiden Berufen drei Jahre.
In Österreich ist die Berufsbezeichnung Bäcker bzw. Konditor (Zuckerbäcker), in der Schweiz Bäcker Konditor.
Dieses Zeichen der Bäcker in Königshofen im Grabfeld zeigt auf einer Mauer zwei Löwen, die eine Brezel halten, über einer zweifachen Schichtsemmel, überhöht von einer Krone.
Quelle: SEYLER, GUSTAV A.: Berufswappen oder des Großen u. allgemeinen Wappenbuchs von A. Siebmacher, Teil VII. Verlag von Bauer & Raspe, Nürnberg, 1895
Farbgestaltung: Ernst Franta
ISBN Baecker_si65_01_4c